Alkoholverkaufsverbot Baden-Württemberg

Warum erzieh ich meine Kinder zu mündigen Bürgern, wenn sich das Land Baden-Württemberg doch anmaßt zu wissen was gut ist…

Eigentlich dürfte ich nicht einmal verwundert sein, wenn man die Mentalität auf diesem kleinen Fleckchen Erde betrachtet, egal ob Schwaben oder Badener. Im Grunde betrifft es mich nicht einmal, dennoch ist mir bei dieser Art von Politik echt mulmig:

„In Baden-Württemberg darf ab März 2010 nachts von 22.00 bis 5.00 Uhr außerhalb von Gaststätten kein Alkohol mehr verkauft werden. Das Verkaufsverbot, das in dem baden-württembergischen Ladenöffnungsgesetz enthalten ist, soll alkoholbedingten Straftaten und Ordnungsstörungen im öffentlichen Raum entgegenwirken. Betroffen von dem Verkaufsverbot sind Ladengeschäfte aller Art, aber auch Tankstellen, sonstige Verkaufsstände oder Kioske.“ (Quelle: http://www.anwalt.de/rechtstipps/baden-wuerttemberg-naechtliches-alkoholverkaufsverbot-tritt-in-kraft_007844.html)

Was mich stört:

1. Laut Jugendschutzgesetz dürfen Menschen unter 18 unter Absprache mit den Eltern den Ausgang regeln, Alkoholische Getränke ab 16 konsumiert werden und ab 18 kommen die Spirituosen hinzu. Bis 24 Uhr leert sich die Rofa (Rockfabrik), wer ist also betroffen von dem Verbot?

2. Unsere Gesetze und Richtlinien sind eine Bibliothek mit 7 Siegeln. Wahrscheinlich könnte man die Autobahnen damit pflastern…

3. Ein weiterer Eingriff in die Persönlichkeitsrechte! – imho –

4. Evtl. sollten unsere Politiker in Sachen Statistiken und Soziologie eine Fortbildung besuchen und weniger auf die Lobbyisten hören.

5. Ordnung, Ordnung, Ordnung … ach ja – öffentliche Ärgernisse. Wenn sonst nichts mehr interessant ist, dann muss man eben jammern und meckern über alles. Sonst hat das Leben ja keinen Sinn.

6. Problemlösekompetenz – gehen wir also davon aus, dass wir ein Problem mit den nächtlichen Alkoholkonsumierern haben. Ob da ein Gesetz dieser Art hilft, wage ich zu bezweifeln. Es wirkt ein wenig wie das Stopp-Schild von Zensursula. Die die sich Nachts auf den Straßen besaufen wollen, werden Lösungen und Wege finden. Wen betrifft also dieses Gesetz?

Das Land selbst schneidet sich ins eigene Fleisch, steuerliche Einnahmenreduzierung gewürzt mit Einnahmeneinbußen in der angeschlagenen Wirtschaft. Bingo! Wir gesetzestieren uns selbst Bankrott. 🙂 Naja, vielleicht hilft dem Land da ja der Bußgeldkatalog.